zusätzliche Geschäftsbedingungen Veranstaltungen
Zusätzliche Lieferbedingungen für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen in Verbindung mit der Versorgung mit elektrischer Energie auf Ausstellungen, Messen und Märkten
Die Elektroanlagen des Anschlussnehmers werden nur angeschlossen, wenn diese den geltenden Vorschriften entsprechen. Zuleitungen, Verteiler, Zähler, etc., die von der Liefner Haustechnik GmbH leihweise geliefert und installiert sind bleiben Eigentum der Liefner Haustechnik GmbH. Der eigenmächtige Anschluss an die Elektroanlage eines anderen Anschlussnehmers ohne Genehmigung der Liefner Haustechnik GmbH ist nicht gestattet und berechtigt diese zur sofortigen Trennung der Leitung. Falls die Liefner Haustechnik GmbH eine entsprechende Genehmigung hierzu erteilt, entbindet dieses jedoch nicht von der Bezahlung einer Anschlussgebühr. Eigenmächtige Arbeiten an den der Liefner Haustechnik GmbH gehörenden Elektroanlagen sind untersagt. Widerrechtliche Stromentnahme ist strafbar und wird von der Liefner Haustechnik GmbH verfolgt. Der Liefner Haustechnik GmbH steht das Recht zu, bei derartigen Handlungen den betreffenden Anschlussnehmer den Strom, ohne Rückentschädigungsansprüche des Anschlussnehmers, zu entziehen. Die Liefner Haustechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Sache, Personen und Tieren, die durch mangelhafte Elektroanlagen und Leitungen, an denen sie kein Eigentumsrecht besitzt, hervorgerufen werden. Eine Haftbarkeit übernimmt die Liefner Haustechnik GmbH weder aus der Prüfung noch aus der Überwachung der Elektroanlage. Jede Manipulation an evtl. angebrachte Zähler durch den Anschlussnehmer oder Dritte ist verboten. Dies gilt auch bei Eigenzählern, welche vom Anschlussnehmer entsprechend geeicht sein müssen. Von allen Beschädigungen oder Störungen hat der Anschlussnehmer sofort der Liefner Haustechnik GmbH Mitteilung zu machen. Anschluss- und Abnahmegebühren müssen bei Bestellung, spätestens jedoch bei Anschluss, bezahlt werden, Strom spätestens beim Abbau der Veranstaltung. Zwischenzahlungen sind auf Aufforderung zu leisten. Falls die Zahlung nicht pünktlich geleistet wird, ist die Liefner Haustechnik GmbH berechtigt, dem Anschlussnehmer den Strom zu entziehen. Falls der Anschlussnehmer die Veranstaltung vorzeitig, d.h. vor ihrem festgesetzten Ende verlassen wird, ist der Liefner Haustechnik GmbH hiervon rechtzeitig Mitteilung zu machen, damit sie eine ordnungsgemäße Trennung vom Stromnetz vornehmen und entsprechende Stromabrechnung mit dem Anschlussnehmer vornehmen kann. Bei etwaigem Stromausfall oder Spannungsschwankungen, durch höhere Gewalt oder sonstige Einwirkungen gleich welcher Art, können keine Schadensansprüche seitens des Anschlussnehmers gestellt werden. Lieferung und Leistung erfolgte unter Zugrundelegung dieser Lieferbedingungen und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Recht auf Wandlung bleibt ausgeschlossen. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort zahlbar. Bei Zielüberschreitung müssen wir uns die Berechnung der bankmäßigen Zinsen vorbehalten. Beanstandungen gegen die Rechnung können nur sofort nach Erhalt der Rechnung berücksichtigt werden. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Erfüllung für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Braunschweig.