Rauchmelderpflicht in Niedersachsen
Niedersachsen hat am 20.03.2012 die Rauchmelderpflicht eingeführt
Die Einbaupflichten bestehen
- für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2015
- Kinderzimmern, Schlafzimmern und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden
Verantwortlich sind
- für den Einbau die Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben
Gern beraten wir Sie zu diesem Thema, rufen Sie uns an!
Bildquelle: www.gira.de